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Last Update: 12-Jun-2002

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Web-Impressum

Webmaster

Hansjörg Pade

e-mail: webmaster@eaasdc.eu

  www: http://www.eaasdc.eu

This article concerns German clubs (registered clubs under German law) only. Therefore we spared an English translation and ask you readers for understanding.

Der folgende Text betrifft nur Clubs, die "eingetragener Verein" mit Sitz in Deutschland sind. Ob auch die übrigen Clubs und private Homepage-Betreiber in Deutschland betroffen sind, ist noch unklar.

Frank Becker von den Bernemer Squeezers hatte mich auf einen Artikel in einer Fachzeitschrift aufmerksam gemacht, kurz darauf meldete sich auch unser Internet-Provider zum gleichen Thema:

Viele Website-Betreiber müssen seit Anfang diesen Jahres ausführliche Angaben zu ihrer Identität machen. Das heißt, ähnlich wie bei Zeitungen muss klar dargestellt werden, wer die Site betreibt und wer für den Inhalt verantwortlich ist. Die gesetzlichen Vorschriften dazu sind sehr streng und im "Teledienstegesetz (TDG)" und im "Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)" festgelegt. Da viele diese neuen Vorschriften nicht kennen, sind die "Abmahner" bereits wieder aktiv.

Ein Square Dance Verein hat zwar gute Aussichten, eine solche Abmahnung abwehren zu können, da diese nur dann wirksam ist, wenn sich jemand Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschafft - besser ist aber sicher, die Gesetze zu beachten.

Rein private Homepages sind von der Impressumspflicht ausgenommen, für "e.V."-Vereine besteht sie aber auf jeden Fall. Für den Graubereich dazwischen - private Homepage für nicht eingetragenen Verein - sind sich die Experten anscheinend noch uneinig.

Nach § 10 MDStV "Informationspflichten" müssen mindestens folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden:

  1. Name und Anschrift,
  2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,
  3. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,
  4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister und die entsprechende Registernummer,
  5. je nach Beruf verschiedene weitere Angaben
  6. falls vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.

Für einen "Square Dance Club e.V." treffen also die Punkte 1, 2 und 4 zu.

Nach § 6 TDG "Anbieterkennzeichnung" ist folgendes anzugeben:

  1. Namen und Anschrift sowie
  2. bei Personenvereinigungen und -gruppen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten.

Die Unterscheidung zwischen Tele- und Mediendienst fällt nicht immer leicht, am besten erfüllt man daher die Vorschriften beider Gesetze. Als Wegweiser durch die Fallstricke bietet die Mannheimer Firma "Digitale Informationssysteme" einen kostenlosen Webimpressums-Assistenten an:

www.digi-info.de/webimpressum.

Ich habe mit Hilfe dieses Assistenten ermittelt, wie ein "e.V."-Web-Impressum aussehen sollte und es für die EAASDC-Homepage verwendet:

www.eaasdc.eu/impressum.htm

Was unter "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" zu verstehen ist, ist auch nicht ganz klar. Auf der sicheren Seite ist aber wohl der, der einen Verweis auf das Impressum auf jeder Unterseite anbringt.

 


 

! ! !  ! ! !

Kurz vor Versand der Vorlagen an die Druckerei, kam folgende e-mail:

Sehr geehrter Herr Pade,
heute sind wir auf Ihren Internetauftritt aufmerksam geworden.
Unter http://www.eaasdc.eu/bulletin/b0011e.htm
ist davon zu lesen, dass Ausschnitte aus unseren Karten (Mairs Geographischer Verlag) von 
Privatpersonen und Vereinen verwendet werden dürfen. Wir möchten Sie 
hiermit davon in Kenntniss setzen, dass dies schon längere Zeit nicht mehr 
der Fall ist.
Wir bitten Sie daher, diese Falschdarstellung aus Ihrem Webauftritt zu entfernen. 
Bitte geben Sie uns hierzu eine kurze Rückbestätigung.  
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und die Durchführung der 
Änderung.
Mit freundlichen Grüßen
 
falk new media gmbh
thomas mittmann
product manager
consumer line
 
falk new media gmbh
marco-polo-zentrum
D-73760 ostfildern
tel +49.711.4502.447
fax +49.711.4502.320
http://www.falknewmedia.de

Vor zwei Jahren war uns die Verwendung von falk-Karten auf web-sites erlaubt worden, wenn ein Hinweis und Link auf die falk-site dabei steht. Ich werde versuchen, die Gründe für den Meinungswandel zu klären und vielleicht doch eine Genehmigung zu bekommen. Bis dahin bitte ich dringend alle Clubs, eventuelle falk- oder marco-polo-Kartenausschnitte umgehend von ihren Internet-Seiten zu entfernen.

Copyright-Verstöße können sehr teuer werden!

 

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