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Last Update: 12-Jun-2002
Bulletin Sep 2002
Web-Impressum |
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Webmaster Hansjörg Pade e-mail: webmaster@eaasdc.eu www: http://www.eaasdc.eu |
This article concerns German clubs (registered clubs under German law) only. Therefore we spared an English translation and ask you readers for understanding. |
Der folgende Text betrifft nur Clubs, die "eingetragener Verein" mit Sitz in Deutschland sind. Ob auch die übrigen Clubs und private Homepage-Betreiber in Deutschland betroffen sind, ist noch unklar. |
Frank Becker von den Bernemer Squeezers hatte mich auf einen Artikel in einer Fachzeitschrift aufmerksam gemacht, kurz darauf meldete sich auch unser Internet-Provider zum gleichen Thema: Viele Website-Betreiber müssen seit Anfang diesen Jahres ausführliche Angaben zu ihrer Identität machen. Das heißt, ähnlich wie bei Zeitungen muss klar dargestellt werden, wer die Site betreibt und wer für den Inhalt verantwortlich ist. Die gesetzlichen Vorschriften dazu sind sehr streng und im "Teledienstegesetz (TDG)" und im "Mediendienste-Staatsvertrag (MDStV)" festgelegt. Da viele diese neuen Vorschriften nicht kennen, sind die "Abmahner" bereits wieder aktiv. Ein Square Dance Verein hat zwar gute Aussichten, eine solche Abmahnung abwehren zu können, da diese nur dann wirksam ist, wenn sich jemand Vorteile gegenüber der Konkurrenz verschafft - besser ist aber sicher, die Gesetze zu beachten. Rein private Homepages sind von der Impressumspflicht ausgenommen, für "e.V."-Vereine besteht sie aber auf jeden Fall. Für den Graubereich dazwischen - private Homepage für nicht eingetragenen Verein - sind sich die Experten anscheinend noch uneinig. Nach § 10 MDStV "Informationspflichten" müssen mindestens folgende Informationen "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" gehalten werden:
Für einen "Square Dance Club e.V." treffen also die Punkte 1, 2 und 4 zu. Nach § 6 TDG "Anbieterkennzeichnung" ist folgendes anzugeben:
Die Unterscheidung zwischen Tele- und Mediendienst fällt nicht immer leicht, am besten erfüllt man daher die Vorschriften beider Gesetze. Als Wegweiser durch die Fallstricke bietet die Mannheimer Firma "Digitale Informationssysteme" einen kostenlosen Webimpressums-Assistenten an: www.digi-info.de/webimpressum. Ich habe mit Hilfe dieses Assistenten ermittelt, wie ein "e.V."-Web-Impressum aussehen sollte und es für die EAASDC-Homepage verwendet: Was unter "leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar" zu verstehen ist, ist auch nicht ganz klar. Auf der sicheren Seite ist aber wohl der, der einen Verweis auf das Impressum auf jeder Unterseite anbringt. |
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! !Kurz vor Versand der Vorlagen an die Druckerei, kam folgende e-mail: Sehr geehrter Herr Pade, heute sind wir auf Ihren Internetauftritt aufmerksam geworden. Unter http://www.eaasdc.eu/bulletin/b0011e.htm ist davon zu lesen, dass Ausschnitte aus unseren Karten (Mairs Geographischer Verlag) von Privatpersonen und Vereinen verwendet werden dürfen. Wir möchten Sie hiermit davon in Kenntniss setzen, dass dies schon längere Zeit nicht mehr der Fall ist. Wir bitten Sie daher, diese Falschdarstellung aus Ihrem Webauftritt zu entfernen. Bitte geben Sie uns hierzu eine kurze Rückbestätigung. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und die Durchführung der Änderung. Mit freundlichen Grüßen falk new media gmbh thomas mittmann product manager consumer line falk new media gmbh marco-polo-zentrum D-73760 ostfildern tel +49.711.4502.447 fax +49.711.4502.320 http://www.falknewmedia.de Vor zwei Jahren war uns die Verwendung von falk-Karten auf web-sites erlaubt worden, wenn ein Hinweis und Link auf die falk-site dabei steht. Ich werde versuchen, die Gründe für den Meinungswandel zu klären und vielleicht doch eine Genehmigung zu bekommen. Bis dahin bitte ich dringend alle Clubs, eventuelle falk- oder marco-polo-Kartenausschnitte umgehend von ihren Internet-Seiten zu entfernen. Copyright-Verstöße können sehr teuer werden! |