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Last Update: 25-Dec-2003
Bulletin Dec 2003
As this article took a look at the German laws, we ask our English speaking readers for their understanding that we do not provide a translation. |
Unsere englischsprachigen Leser bitten wir um Verständnis, dass wir keine Übersetzung liefern, da dieser Beitrag speziell das deutsche Vereinsrecht betrachtet. |
Über die Gemeinnützigkeiteines Vereins entscheidet das Finanzamt. Dabei macht es keinen Unterschied, ob ein Verein im Vereinsregister eintragen ist (Zusatz: e.V.) oder nicht. DieVorteile der Gemeinnützigkeit sind kurz gefasst folgende:
Schon aus letzterem Grunde sollten alle Clubs sich um die Gemeinnützigkeit bemühen. Und das ist nicht weiter schwierig. Wessen Vereinssatzung halbwegs mit der Mustersatzung der EAASDC übereinstimmt, hat schon die erste Hürde genommen. Es folgt der formlose Antrag beim Finanzamt unter Beifügung derSatzung. Am besten geht ein Vorstandsmitglied selbst hin. Dann kann meistens gleich geklärt werden, ob noch etwas fehlt oder geändert werden muss. Die Anerkennung wird immer nur vorläufig ausgesprochen. Nach spätestens drei Jahren, in Sonderfällen auch früher, wird vom Finanzamt eine einfache Erklärung angefordert. Dazu sind die Kassenberichte und die eventuell geänderte Satzung vorzulegen. Ist alles in Ordnung, erfolgt die endgültige Anerkennung für den abgelaufenen Zeitraum und die wiederum vorläufige Anerkennung für die nächsten drei Jahre. Was der Verein zwischenzeitlich noch tun muss? Er muss sich an seine eigene Satzung halten und alle Einnahmen und Ausgaben geordnet und zeitnah aufzeichnen und die Belege und Unterlagen dazu aufbewahren; eigentlich sind das Selbstverständlichkeiten. Und das Schönste an der Sache: Das Verfahren ist kostenlos. Ich begreife wirklich nicht, warum es immer noch Square-Dance-Clubs gibt, die noch nicht als gemeinnützig anerkannt sind. |