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European Association
of American Square Dancing Clubs e.V.

 
Friendship is Square Dancing's greatest reward
      
 

 
   

EAASDC-Bulletin September 2011

Leserbrief

Das Vereinsvermögen

 

Reinhard Gerndt, Finazbeamter i.R.
Plus Connection, Braunschweig

 

In allen demokratischen Staaten garantiert die Verfassung ihren Bürgern die freie Entfaltung ihrer  Persönlichkeit. Dazu gehört auch, dass sie sich mit anderen Menschen zusammentun dürfen, um ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Wenn nun dieses Ziel nicht nur einer kleinen Gruppe dient sondern der Allgemeinheit der Bürger, dann kann dieser Zusammenschluss als „gemeinnützig“ anerkannt werden. Dies zieht eine Vielzahl von Vergünstigungen nach sich. Da ist allen voran die nahezu vollständige Befreiung von jeglichen Steuern zu nennen. Banken und Sparkassen verzichten auf Kontoführungsgebühren. Städte und Gemeinden überlassen Turnhallen verbilligt oder sogar kostenlos. Sponsoren unterstützen so einen „Idealverein“ eher als einen eigennützigen Zusammenschluss. Man braucht keine Gewerbeanmeldung, teilweise keine Schankerlaubnis, keine Gesundheitszeugnisse wegen Ausgabe von zubereiteten Lebensmitteln bei Specials. Die Liste ist bestimmt noch länger.

 

Wen wundert es, wenn es Schlitzohren gibt, die sich das Mäntelchen der Gemeinnützigkeit umhängen und dann in die eigene Tasche wirtschaften. Damit das unterbleibt, prüft das Finanzamt alle drei Jahre, ob die Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit in der Vergangenheit vorgelegen haben und voraussichtlich auch in den kommenden drei Jahren vorliegen werden.

 

Eine dieser Voraussetzungen ist, dass das Vereinsvermögen nicht höher ist, als nach den gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Unser Club hatte über viele Jahre hinweg ein immer höheres Vermögen angesammelt. Niemanden störte das, auch nicht das Finanzamt. Dann gab es auf der für uns zuständigen Dienststelle einen Personalwechsel, und prompt bekamen wir bei der letzten Prüfung die dunkelrosa Karte vorgehalten. Zu recht, wie wir zugeben müssen. Die Gemeinnützigkeit blieb uns zwar gerade noch erhalten, doch haben wir die unumstößliche Auflage, das Vereinsvermögen bis zur nächsten Prüfung in drei Jahren auf die zulässige Höhe zu reduzieren. Wie macht man das, ohne gegen die eigene Satzung oder gegen gesetzliche Bestimmungen zu verstoßen?

 

Eine Möglichkeit wäre, den Mitgliedern die zu hohen Beiträge der Vergangenheit zu erstatten. Dazu ist ein satzungsgemäßer Mitgliederbeschluss erforderlich. Wenn es dabei halbwegs gerecht zugehen soll, erfordert dies erheblichen Aufwand an Rechnerei. Denn wer erst wenige Monate im Club ist, kann nur weniger zurückbekommen. Auch ist zu prüfen, ob in dem Zeitraum, der für die Rückerstattung vorgesehen ist, überhaupt ein Überschuss erzielt wurde. Anderenfalls könnte dies steuerliche Konsequenzen (Verdeckte Gewinnausschüttung) haben.

 

Besser ist es, zukünftige Beitragszahlungen zu mindern oder, falls große Summen abzubauen sind, für einige Zeit ganz auf Beiträge zu verzichten. Auch dies muss satzungsgemäß erfolgen. Dabei ist es sinnvoll, das Finanzamt vorher schriftlich um Stellungnahme zu bitten.

 

Wenn nur Summen von ein/zweitausend Euro abzubauen sind, empfiehlt es sich, die Beiträge unverändert zu lassen, dafür aber die Ausgaben in einer Weise zu erhöhen, dass dadurch unser Vereinsziel = Förderung des Squaredance profitiert. Man könnte z. B. in den anstehenden drei Jahren mehrfach Gastcaller einladen. Oder wie wäre es mit Besuchen bei anderen Clubs, wobei unser Verein die Fahrtkosten übernimmt? Steht ein Special an? Warum nicht die Eintrittspreise rapide senken? Ich bin sicher, dass man dadurch manch einen Gast zusätzlich begrüßen kann.

 

Ich rate niemandem, auf die Anerkennung als gemeinnütziger Verein zu verzichten und beantworte gerne unter eMail g-r.gerndt@t-online.de Fragen dazu.

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