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Newsletter 2011/4 - Übersicht GEMA - Tanzabende und Veranstaltungen

Übersicht Tanzabende und Veranstaltungen Stand 20.08.2011 

An alle Mitglieder, die in Deutschland gemapflichtige Veranstaltungen planen und durchführen

Ich denke, der Gemaausschuss hat es geschafft, eine Liste zu erstellen, die es allen ermöglicht, für die jeweiligen Clubaktivitäten, die der Gemagebühr unterliegen, einen raschen Überblick zu schaffen. Für nichtdeutsche Clubs, die in Deutschland eine Veranstaltung planen, gilt diese Liste gleichermaßen.

Diese Übersicht in Sachen GEMA  soll helfen und dazu beitragen, dass 98% der Fragen, die immer wieder auftauchen, damit beantwortet werden.

Ich bin sicher, dass nicht alle Fragen damit geklärt sind, so dass weiterhin Karin und ich auf „Spezielles" und „Problemfälle" eingehen werden.

Nehmt diese Aufstellung zu den Clubunterlagen!

Die vorliegende Übersicht ersetzt alle Informationen, die noch auf irgendwelche Webseiten stehen, in jedwelchen Ordnern liegen oder sonst wo aufbewahrt werden.

Nach wie vor gilt der Grundsatz: wer sich nicht an die vorgegeben Abmachungen und Richtlinien hält, handelt in eigener Verantwortung. Die EAASDC kann nicht davor schützen, wenn ein Mitglied wissentlich oder unwissentlich eine Bestimmung zu seinen Gunsten auslegt und dadurch nicht konform mit den Abmachungen der GEMA ist.

Auch diese Liste ist nicht statisch, d.h., dass auch hier noch Änderungen einfließen werden. Alle Änderungen bewirken, dass eine neue Liste erstellt wird und die vorherige dann keine Gültigkeit mehr hat.

Vieles von dem ist nicht neu. Es wird aber Neuerungen geben. Dazu wird demnächst ein Erhebungsbogen an alle Clubs verschickt. Die anschließende Auswertung soll und wird mit Hilfe des Gemaausschusses eine neue Struktur der Gemabeiträge beinhalten. Mit dem Erhebungsbogen soll unter anderem der konkrete Bedarf der einzelnen Clubs und eine gerechte Umlage ermittelt werden.

Nochmals: wer seine Probleme oder Fragen mit der Tabelle nicht lösen kann, sollte sich vorher an Karin oder mich wenden.

Ich hoffe, dass wir erst mal ein wenig dazu beigetragen haben, eine allgemeine Übersicht zu schaffen.

Wie immer, wird es weiterhin Diskussionen über Sinn und Unsinn der Gemagebühren geben. An der Stelle möchte ich darauf hinweisen, dass

1.     kein Weg an der GEMA vorbeigeht,

2.     die GEMA eine Treuhandgesellschaft, somit gesetzlich verpflichtet ist, und uns nur einen ausreichenden Rahmen zur Verfügung stellt, in dem wir uns  bewegen können, 

3.     wir nicht der Gema vorschreiben können, was sie zu tun oder lassen hat,

4.     wir an die GEMA keine Forderungen stellen können,

5.     der Hinweis in der Bulle von Mai 2009, Seite 5 oben rechts immer noch Gültigkeit hat:
 
 Mit den GEMA-Gebühren ist es so wie mit den Steuern: Keiner zahlt sie gerne, es muss aber trotzdem getan werden. Also: immer erst anmelden, dann tanzen!

Max Piechotta

Vice President EAASDC e.V.
 
Initiates file download Download (pdf)http://www.eaasdc.de/download/gema_uebersicht_20110820.pdf